Händische Selektion von Dokumenten in einem Hängeregister zur Vorbereitung für die digitale Archivierung. Händische Selektion von Dokumenten in einem Hängeregister zur Vorbereitung für die digitale Archivierung.

Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen

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Übersicht zu gesetzlichen Aufbewahrungsfristen in Österreich

Diese Übersicht bietet eine praxisnahe Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Unternehmen in Österreich. Sie berücksichtigt steuerliche, arbeitsrechtliche und branchenspezifische Anforderungen und hilft Unternehmen dabei, ihre Aufbewahrungspflicht für geschäftliche Unterlagen korrekt zu erfüllen. Die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen ist für Unternehmen von großer Bedeutung. Viele Dokumente müssen über einen bestimmten Zeitraum hinweg archiviert und jederzeit nachvollziehbar aufbewahrt werden. Dabei gelten je nach Dokumententyp unterschiedliche Regelungen zur Aufbewahrungsfrist. Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann dies bei Betriebsprüfungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen zu Problemen führen.

Überblick über wichtige Aufbewahrungsfristen 

Die konkrete Aufbewahrungsfrist für Dokumente hängt von der Art des jeweiligen Dokuments und den zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften ab. Während viele steuerrelevante Unterlagen sieben Jahre aufzubewahren sind, können für bestimmte Dokumente auch längere Fristen gelten.

  • Buchhaltungsunterlagen (Belege, Rechnungen, Konten, Bilanz, GuV): 7 Jahre (§ 132 BAO)
  • Geschäftsbriefe, E-Mails mit steuerlichem Inhalt: 7 Jahre
  •  Jahresabschlüsse, Lageberichte, Inventare: 7 Jahre (§ 212 UGB)
  • Verträge: mindestens 7 Jahre (bei Haftung bis zu 30 Jahre empfohlen)
  • Personalunterlagen (Lohnverrechnung, Arbeitszeitnachweise): 7 Jahre
    Es gibt Ausnahmen von der 7-Jahres-Frist. So müssen z.B. Dienstzeugnisse nach § 1478 ABGB 30 Jahre aufbewahrt werden.
  • Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle: 30 Jahre
  • Gefahrenevaluierungen, Unterweisungsnachweise (ASchG): 30 Jahre
  • Aufzeichnungen über Arbeitszeiten: 7 Jahre (§ 26 AZG)
  • Zugriffsprotokolle und Systemlogs (ohne gesetzliche Sonderregelung): 6 Monate – 2 Jahre
  • Datenschutzanfragen (z. B. Betroffenenrechte): 1 Jahr (empfohlen)
  • Daten, die der DSGVO unterliegen, dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es erforderlich ist („Speicherbegrenzung“ gemäß Art. 5 DSGVO)
Branche Dokumentenart Aufbewahrungsdauer
Pharmazie Suchtgiftvormerkbuch 3 Jahre
  Psychotropen-Aufzeichnung 3 Jahre
  Giftbuch / Giftempfangsbestätigung 7 Jahre
  Herstellungsprotokolle 5 Jahre
  Temperatur- / Lagerdokumentation 5 Jahre
Versicherungen & Banken Verträge & Schadensakten Mind. 7 Jahre
  Kundendaten 5–7 Jahre
  Geldwäsche-Unterlagen 5 Jahre
  Wertpapierberatungsprotokolle 5 Jahre
  Kreditunterlagen (z. B. Hypotheken) Laufzeit + mehrere Jahre (teils 30 Jahre)
Öffentliche Verwaltung / Gemeinden Protokolle von Gemeinderatssitzungen Dauerhaft
  Archivwürdige Akten (z. B. Urkunden, Bescheide) Dauerhaft
  Standesamtregister, Meldeunterlagen Dauerhaft
  Wahlunterlagen Mehrere Monate bis 1 Jahr
Immobilienwirtschaft Maklerverträge, Provisionsabrechnungen 7 Jahre
  Kundenidentifikation (Geldwäscheprüfung) 5 Jahre
  Baupläne, Statiken, Abnahmeprotokolle 10–30 Jahre (empfohlen)
  Mietverträge, Übergabeprotokolle Mind. 3 Jahre nach Ende
Logistik / Transport Liefernachweise, Frachtpapiere Mind. 7 Jahre
Gesundheitswesen Patientenakten 10–30 Jahre (je nach Art)
Finanzdienstleister Transaktionsunterlagen Bis zu 10 Jahre (nach BWG)

Nach § 74 GmbHG müssen bei einer Liquidation alle Bücher und Schriften der Gesellschaft für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden – unabhängig von der regulären 7-jährigen Aufbewahrungspflicht nach BAO/UGB.

Das betrifft insbesondere:

  • Buchhaltungsordner
  • Jahresabschlüsse
  • Steuerunterlagen
  • Personalakten
  • Verträge und Korrespondenzen


Die Frist beginnt mit dem Ende der Liquidation.

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist müssen Unterlagen datenschutzkonform vernichtet werden. Bei Papierakten: durch zertifizierte Aktenvernichtung (z. B. nach DIN 66399). Elektronisch gespeicherte Daten sind revisionssicher zu löschen.

Hinweis: Diese Übersicht dient als Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

Warum die Einhaltung der Aufbewahrungspflicht wichtig ist

Die Aufbewahrungspflicht stellt sicher, dass Unternehmen ihre Geschäftsvorgänge auch Jahre später noch nachvollziehbar dokumentieren können. Gerade bei Steuerprüfungen müssen Unternehmen ihre Aufbewahrungsfristen für die Dokumente zuverlässig einhalten und entsprechende Unterlagen vorlegen können. 

Eine strukturierte Archivierung hilft dabei, sämtliche Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen im Blick zu behalten und Dokumente rechtzeitig zu archivieren oder nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform zu vernichten. Viele Unternehmen setzen deshalb auf professionelle Archivlösungen, um ihre gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zuverlässig einzuhalten und gleichzeitig ihre internen Ressourcen zu entlasten.

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