Kontaktieren Sie uns!
Wir beraten Sie gerne kostenfrei zu unseren Dienstleistungen.
Zum Kontaktformular +43 800 555 666Diese Übersicht bietet eine praxisnahe Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Unternehmen in Österreich. Sie berücksichtigt steuerliche, arbeitsrechtliche und branchenspezifische Anforderungen und hilft Unternehmen dabei, ihre Aufbewahrungspflicht für geschäftliche Unterlagen korrekt zu erfüllen. Die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen ist für Unternehmen von großer Bedeutung. Viele Dokumente müssen über einen bestimmten Zeitraum hinweg archiviert und jederzeit nachvollziehbar aufbewahrt werden. Dabei gelten je nach Dokumententyp unterschiedliche Regelungen zur Aufbewahrungsfrist. Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann dies bei Betriebsprüfungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen zu Problemen führen.
Die konkrete Aufbewahrungsfrist für Dokumente hängt von der Art des jeweiligen Dokuments und den zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften ab. Während viele steuerrelevante Unterlagen sieben Jahre aufzubewahren sind, können für bestimmte Dokumente auch längere Fristen gelten.
| Branche | Dokumentenart | Aufbewahrungsdauer |
|---|---|---|
| Pharmazie | Suchtgiftvormerkbuch | 3 Jahre |
| Psychotropen-Aufzeichnung | 3 Jahre | |
| Giftbuch / Giftempfangsbestätigung | 7 Jahre | |
| Herstellungsprotokolle | 5 Jahre | |
| Temperatur- / Lagerdokumentation | 5 Jahre | |
| Versicherungen & Banken | Verträge & Schadensakten | Mind. 7 Jahre |
| Kundendaten | 5–7 Jahre | |
| Geldwäsche-Unterlagen | 5 Jahre | |
| Wertpapierberatungsprotokolle | 5 Jahre | |
| Kreditunterlagen (z. B. Hypotheken) | Laufzeit + mehrere Jahre (teils 30 Jahre) | |
| Öffentliche Verwaltung / Gemeinden | Protokolle von Gemeinderatssitzungen | Dauerhaft |
| Archivwürdige Akten (z. B. Urkunden, Bescheide) | Dauerhaft | |
| Standesamtregister, Meldeunterlagen | Dauerhaft | |
| Wahlunterlagen | Mehrere Monate bis 1 Jahr | |
| Immobilienwirtschaft | Maklerverträge, Provisionsabrechnungen | 7 Jahre |
| Kundenidentifikation (Geldwäscheprüfung) | 5 Jahre | |
| Baupläne, Statiken, Abnahmeprotokolle | 10–30 Jahre (empfohlen) | |
| Mietverträge, Übergabeprotokolle | Mind. 3 Jahre nach Ende | |
| Logistik / Transport | Liefernachweise, Frachtpapiere | Mind. 7 Jahre |
| Gesundheitswesen | Patientenakten | 10–30 Jahre (je nach Art) |
| Finanzdienstleister | Transaktionsunterlagen | Bis zu 10 Jahre (nach BWG) |
Nach § 74 GmbHG müssen bei einer Liquidation alle Bücher und Schriften der Gesellschaft für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden – unabhängig von der regulären 7-jährigen Aufbewahrungspflicht nach BAO/UGB.
Das betrifft insbesondere:
Die Frist beginnt mit dem Ende der Liquidation.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist müssen Unterlagen datenschutzkonform vernichtet werden. Bei Papierakten: durch zertifizierte Aktenvernichtung (z. B. nach DIN 66399). Elektronisch gespeicherte Daten sind revisionssicher zu löschen.
Hinweis: Diese Übersicht dient als Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.
Die Aufbewahrungspflicht stellt sicher, dass Unternehmen ihre Geschäftsvorgänge auch Jahre später noch nachvollziehbar dokumentieren können. Gerade bei Steuerprüfungen müssen Unternehmen ihre Aufbewahrungsfristen für die Dokumente zuverlässig einhalten und entsprechende Unterlagen vorlegen können.
Eine strukturierte Archivierung hilft dabei, sämtliche Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen im Blick zu behalten und Dokumente rechtzeitig zu archivieren oder nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform zu vernichten. Viele Unternehmen setzen deshalb auf professionelle Archivlösungen, um ihre gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zuverlässig einzuhalten und gleichzeitig ihre internen Ressourcen zu entlasten.
Wir beraten Sie gerne kostenfrei zu unseren Dienstleistungen.
Zum Kontaktformular +43 800 555 666